Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Compu-Trade IT AG
Stand: Juni 2026 · Version 2026.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Compu-Trade IT AG, mit Standorten in Bergfeld 17, 3325 Hettiswil, und Wynigenstrasse 6, 3400 Burgdorf (nachfolgend «Compu-Trade» oder «CT»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie regeln das Verhältnis zwischen CT und dem Kunden, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen CT und dem Kunden, insbesondere für IT-Support, Beratung, Wartung, Reparaturen, Datenmigrationen, den Verkauf von Hard- und Software sowie für Support-, Service- und Wartungsverträge.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden (z. B. Einkaufsbedingungen) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn CT in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.3 Die AGB gelten in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle Version ist unter www.compu-trade.ch abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch zugestellt.
1.4 Mit der Auftragserteilung, der Unterzeichnung einer Auftrags-/Servicevereinbarung oder eines Lieferscheins bzw. mit der Inanspruchnahme einer Leistung anerkennt der Kunde diese AGB.
2. Leistungen von Compu-Trade
2.1 CT erbringt insbesondere folgende Leistungen:
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Fernwartung (Remote-Support) über gesicherte Verbindungen;
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Vor-Ort-Einsätze beim Kunden;
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Inhouse-Service in den Räumlichkeiten von CT (Service, Reparatur, Migration, Geräteaufbereitung);
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Telefon-Support und Beratung;
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Verkauf und Lieferung von Hardware, Software und Zubehör;
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IT-Sicherheits-, Backup- und Wartungslösungen sowie entsprechende Support-/Serviceverträge.
2.2 Angaben in Unterlagen wie Abbildungen, Datenblättern, technischen Beschreibungen oder Leistungsbeschrieben sind nur dann verbindlich, wenn sie von CT ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Im Übrigen sind sie annähernde Richtwerte.
2.3 CT ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (z. B. Hersteller, Generalimporteure, Subunternehmer) beizuziehen.
3. Angebote, Vertragsabschluss
3.1 Angebote von CT sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine Bindefrist angegeben ist.
3.2 Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung zustande, namentlich durch eine Auftragsbestätigung von CT, durch beidseitige Unterzeichnung einer Vereinbarung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch CT. Massgebend für Umfang und Inhalt sind die Auftragsbestätigung bzw. die schriftliche Vereinbarung sowie diese AGB.
3.3 Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bzw. der Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) durch CT. Dies gilt auch für vereinbarte On-Site-, Support- oder Serviceverträge.
4. Preise, Stundenansätze und Spesen
4.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten für Dienstleistungen die folgenden Stundenansätze:
Leistung
Ansatz (CHF / Std.)
Fernwartung / Remote-Support
138.00
Vor-Ort-Einsatz
138.00
Inhouse-Service / Reparatur / Migration
138.00
Telefon-Support / Beratung
138.00
4.2 Alle Ansätze und Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) sowie zuzüglich allfälliger Material-, Lizenz-, Versand- und Drittkosten.
Bitte bestätigen: Sind eure publizierten Ansätze inkl. oder exkl. MWST? Im Entwurf steht «zzgl. MWST» (B2B-üblich). Für Privatkundenpreise oft inkl. MWST – ggf. anpassen.
4.3 Angefangene Arbeitseinheiten werden in Schritten von 15 Minuten verrechnet; der Mindestaufwand pro Einsatz beträgt 15 Minuten. Für Vor-Ort-Einsätze werden zusätzlich Wegzeit und/oder eine Anfahrtspauschale nach jeweils gültigem Tarif berechnet.
Verrechnungseinheit (15 Min.), Mindestaufwand und Anfahrt/Wegzeit nach euren tatsächlichen Vorgaben anpassen.
4.4 Einsätze ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeiten sowie Express-/Notfalleinsätze können mit einem Zuschlag verrechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.5 Die Preislisten und Ansätze von CT können jederzeit angepasst werden. Massgebend ist der im Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. der Auftragsbestätigung gültige Tarif. Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Serviceverträgen) teilt CT Preisanpassungen vorgängig mit.
5. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang
5.1 Für Lieferumfang und Lieferfristen ist die Auftragsbestätigung von CT massgebend. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Terminangaben sind nur verbindlich, wenn sie von CT ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
5.2 Wird CT durch Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs (vgl. Ziff. 14) an der rechtzeitigen Leistung gehindert, verlängern sich die Fristen angemessen. Ein Rücktritt des Kunden ist erst nach Ansetzen einer angemessenen schriftlichen Nachfrist möglich.
5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an die Transportperson, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers bzw. der Geschäftsräume von CT, auf den Kunden über. Sämtliche Sendungen, einschliesslich Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Transportkosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Abnahme
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Nimmt der Kunde eine vertragsgemässe Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig ab, gerät er ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und hat CT den daraus entstehenden Schaden (z. B. Lager-, Umtriebskosten) zu ersetzen.
7. Rückgabe und Rücknahme von Waren
7.1 Ein Anspruch auf Rücknahme einwandfreier Ware besteht nicht. Rücknahmen erfolgen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von CT.
7.2 Bei einvernehmlicher Rücknahme von Hardware, (max. 7 Tage nach Kauf), wird eine Bearbeitungsgebühr (Restocking Fee) von 20 bis 30% des Warenwerts erhoben.
7.3 Geöffnete oder bereits lizenzierte/aktivierte Software, individuell beschaffte oder konfigurierte Artikel sowie erbrachte Dienstleistungen und Schulungen sind in jedem Fall vollständig geschuldet und von der Rücknahme ausgeschlossen.
Konsumentenhinweis: Bei Verträgen mit Privatkunden (B2C) sind allfällige zwingende Konsumentenschutzbestimmungen zu beachten (vgl. Ziff. 17.5). Ein gesetzliches «Widerrufs-/Rückgaberecht» besteht im Schweizer Recht nur in den im OR genannten Fällen (z. B. Haustürgeschäfte, Art. 40a ff. OR).
8. Zahlungsbedingungen, Verzug, Eigentumsvorbehalt
8.1 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto und ohne Abzug zahlbar. Auch bei Teillieferungen ist der jeweilige Rechnungsbetrag entsprechend fällig.
Zahlungsfrist (30 Tage) nach Wunsch anpassen (z. B. 10/20/30 Tage; «zahlbar sofort netto» wie in der alten Fassung ist ebenfalls möglich).
8.2 Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzug ist ein Verzugszins von 5 % p. a. (Art. 104 OR) geschuldet. CT ist berechtigt, angemessene Mahnspesen sowie Inkasso- und Betreibungskosten in Rechnung zu stellen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
8.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von CT aus der Geschäftsbeziehung (einschliesslich Installations- und Servicekosten) Eigentum von CT. Der Kunde ermächtigt CT, einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen, und teilt CT Zwangsvollstreckungsmassnahmen Dritter an der Vorbehaltsware unverzüglich mit.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde stellt CT die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Zugangsdaten, Lizenzen und Arbeitsbedingungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und sorgt für eine geeignete Arbeitsumgebung.
9.2 Der Kunde ist für eine vollständige, aktuelle und überprüfte Sicherung seiner Daten (Backup) vor Beginn jeder Leistung – insbesondere vor Reparaturen, Service-, Migrations-, Installations- oder Fernwartungsarbeiten – selbst verantwortlich. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob CT ebenfalls Sicherungen erstellt oder Backup-Dienste erbringt (vgl. Ziff. 11).
9.3 Bei Fernwartung erteilt der Kunde CT die ausdrückliche Zustimmung zum Fernzugriff auf seine Systeme und stellt sicher, dass er hierzu berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
10. Gewährleistung und Garantie
10.1 CT leistet Gewähr dafür, dass Dienstleistungen fachgerecht und sorgfältig erbracht werden. Für verkaufte Hardware und Software gelten in erster Linie die Garantie- und Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller bzw. Generalvertretungen; darüber hinaus gelten die nachstehenden Bestimmungen sowie die zwingenden Vorschriften des Obligationenrechts (Art. 197 ff. OR).
10.2 Der Kunde hat gelieferte Ware und erbrachte Leistungen unverzüglich, spätestens innert 5 Tagen nach Erhalt, zu prüfen und erkennbare Mängel CT unverzüglich schriftlich (Textform genügt) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. Transportschäden sind zudem gegenüber dem Transportunternehmen innert dessen Fristen anzumelden.
10.3 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt die Gewährleistung nach Wahl von CT durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
10.4 Durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden die Gewährleistungsfristen weder gehemmt, unterbrochen noch verlängert.
10.5 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel und Schäden infolge unsachgemässer Behandlung, eigenmächtiger oder durch Dritte vorgenommener Eingriffe (insbesondere in Systemsoftware/Betriebssystem), normaler Abnutzung, ungeeigneter Betriebsbedingungen oder herstellerseitig fehlerhafter bzw. nicht kompatibler Komponenten. Werden Geräte ohne Wissen von CT direkt an Hersteller, Importeure oder Dritte eingesandt, kann CT Garantie- und Ersatzansprüche ablehnen.
10.6 Lässt sich an einem zur Überprüfung eingereichten Gerät kein Mangel feststellen oder beruht der Mangel auf einer der in Ziff. 10.5 genannten Ursachen, ist CT berechtigt, den Aufwand für Überprüfung/Reparatur nach Aufwand zu verrechnen.
11. Haftung und Datenverlust
11.1 Datensicherung ist Sache des Kunden. Der Kunde bestätigt, dass er vor jeder Leistung von CT eine vollständige, aktuelle und wiederherstellbare Sicherung sämtlicher Daten erstellt hat (vgl. Ziff. 9.2). CT übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Veränderung, die Beschädigung oder die Nichtwiederherstellbarkeit von Daten – gleichgültig, ob im Zusammenhang mit Inhouse-Service, Vor-Ort-Einsätzen, Fernwartung (Remote-Support), Installations- und Migrationsarbeiten oder im Zusammenhang mit Backup-/Sicherungslösungen –, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.2 Erbringt CT Backup- oder Datensicherungsdienste, schuldet sie die fachgerechte Einrichtung und den Betrieb der vereinbarten Lösung, nicht jedoch einen bestimmten Sicherungs- oder Wiederherstellungserfolg. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Funktionsfähigkeit seiner Sicherungen regelmässig zu überprüfen und unabhängige Sicherungskopien vorzuhalten.
11.3 Die Haftung von CT für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Insbesondere haftet CT nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche, Ausfall- oder Wiederherstellungsaufwand sowie für Datenverlust gemäss Ziff. 11.1. Die Haftung von CT ist im Übrigen pro Schadenfall auf den Wert des betreffenden Auftrags bzw. des dafür bezahlten Entgelts begrenzt.
11.4 Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie eine allfällige zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz und für Personenschäden) bleiben vorbehalten und werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
11.5 Für Schäden, die durch Hilfspersonen oder beigezogene Dritte verursacht werden, haftet CT nur im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen; eine Haftung nach Art. 101 Abs. 1 OR für leichtes Verschulden von Hilfspersonen ist – soweit zulässig – wegbedungen.
Wichtig (bitte juristisch prüfen lassen): Nach Art. 100 OR kann die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit nicht im Voraus gültig wegbedungen werden; ein vollständiger Haftungsausschluss «für jeden Datenverlust ausnahmslos» ist daher nicht durchsetzbar und könnte die ganze Klausel gefährden. Gegenüber Konsumenten kann das Gericht den Ausschluss leichter Fahrlässigkeit zusätzlich einschränken (Art. 100 Abs. 2 OR). Die vorliegende Formulierung schliesst die Haftung deshalb «soweit gesetzlich zulässig» aus und verlagert die Backup-Verantwortung klar auf den Kunden – das ist der rechtlich belastbare Weg, um euer Ziel («keine Haftung für Datenverlust») weitestmöglich abzusichern.
12. Datenschutz
12.1 CT bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 1. September 2023) und der zugehörigen Datenschutzverordnung. Soweit CT Personendaten von Personen in der EU/im EWR bearbeitet und der sachliche Anwendungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eröffnet ist, werden auch deren Vorgaben eingehalten.
12.2 Welche Personendaten CT zu welchen Zwecken bearbeitet, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und welche Rechte den betroffenen Personen zustehen (insb. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenherausgabe), ergibt sich aus der separaten Datenschutzerklärung von CT, abrufbar unter www.compu-trade.ch.
12.3 Erhält CT im Rahmen der Leistungserbringung (z. B. Support, Wartung, Fernwartung, Backup) Zugriff auf Personendaten, für die der Kunde verantwortlich ist, bearbeitet CT diese ausschliesslich gemäss den Weisungen des Kunden und zum Zweck der Vertragserfüllung (Auftragsbearbeitung im Sinne von Art. 9 revDSG bzw. Art. 28 DSGVO). Auf Verlangen schliessen die Parteien einen entsprechenden Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) ab.
12.4 CT trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Daten. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bekanntgabe der Daten an CT berechtigt ist und allfällige Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt.
12.5 Beauftragt CT Dritte (z. B. Cloud-/Hosting-Anbieter), erfolgt dies unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, namentlich bei Datenbekanntgabe ins Ausland.
Empfehlung: Eine separate, ausführliche Datenschutzerklärung (revDSG-konform) sowie – für Geschäftskunden – ein Muster-Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) sind sinnvoll. Beides kann ich euch separat erstellen. Hinweis: Das aktuelle Impressum nennt noch «Google Analytics» mit altem Wortlaut – das sollte bei dieser Gelegenheit ebenfalls aktualisiert werden.
13. Geheimhaltung
13.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
14. Höhere Gewalt
14.1 Wird eine Partei durch Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs (höhere Gewalt) an der Erfüllung gehindert – z. B. Naturereignisse, Energie- oder Lieferengpässe, Pandemien, Streik, behördliche Massnahmen, grossflächige Netz-/Cloud-Ausfälle oder Cyberangriffe –, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung. CT informiert den Kunden über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Wird die Erfüllung dauerhaft unmöglich, werden die Parteien von der betroffenen Leistungspflicht frei.
15. Software- und Lizenzbestimmungen
15.1 Lieferung und Überlassung von Software erfolgen ausschliesslich zu den vorliegenden AGB sowie zu den Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller. Der Kunde anerkennt diese Lizenzbedingungen und ist für deren Einhaltung verantwortlich. Eine Wiederausfuhr lizenz- oder ausfuhrpflichtiger Produkte bedarf der erforderlichen Bewilligungen.
16. Vertragsdauer und Kündigung von Serviceverträgen
16.1 Für Support-, Service- und Wartungsverträge gelten die in der jeweiligen Vereinbarung festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Fehlt eine solche Regelung, kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Kündigungsfrist (min. 3 Monate vor der Erneuerung des nächsten Servicevertrages) nach euren Servicevertrags-Konditionen anpassen oder ganz weglassen, falls separat geregelt.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Schriftform bzw. der Bestätigung in Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
17.3 CT ist berechtigt, diese AGB anzupassen. Bei Dauerschuldverhältnissen werden Änderungen dem Kunden vorgängig mitgeteilt; sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht.
17.4 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / Wiener Kaufrecht).
17.5 Im Verhältnis zu Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutz- und des Obligationenrechts; diesen widersprechende Klauseln dieser AGB finden insoweit keine Anwendung.
17.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Burgdorf (Schweiz), soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen. CT ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz/Wohnsitz zu belangen.
Compu-Trade IT AG
Bergfeld 17, 3325 Hettiswil
Wynigenstrasse 6, 3400 Burgdorf
Tel. 034 411 11 33 · info@compu-trade.ch · www.compu-trade.ch
UID/MWST-Nr.: CHE-210.229.723 MWST
Stand: Juni 2026 · Version 2026.1 · Änderungen vorbehalten.
